Wie beantrage bzw. erstelle ich den Energieausweis?

Wie beantrage bzw. erstelle ich den Energieausweis?
Wie beantrage bzw. erstelle ich den Energieausweis?
Seit der neusten EnEV sind viele Eigenheimbesitzer auf der Suche nach einem Energieausweis. Gerade beim Verkauf oder der Vermietung eines Gebäudes ist der Verbraucher dazu verpflichtet, einen Bedarfsausweis zu erstellen. Die Erstellung eines solchen Ausweises kann auch beim Energieaudit eine Rolle spielen. Im Folgenden eine kleine Übersicht, worauf es bei der Erstellung von einem Energieausweis ankommt.

Wie lässt sich der Energieausweis erstellen?
Zunächst muss man wissen, welcher Ausweis benötigt wird. Grundsätzlich gibt es einen Energieverbrauchsausweis und einen Energiebedarfsausweis. Wer sich unsicher ist, findet alle wichtigen Informationen in der Energieausweis-Pflicht. Insbesondere für Endkunden macht es keinen Unterschied, für was der Ausweis erstellt wird. Die Unterschiede bestehen lediglich in der Abweichung der Kosten. Sobald die richtige Art des Ausweises gefunden wurde, geht es auf die Suche nach dem richtigen Anbieter.

Wer erstellt den Bedarfsausweis?
Wer genau zur Erstellung des Ausweises befugt ist, wird von der Energieeinsparverordnung vorgeschrieben.

Darunter zählen unter anderem:

– Handwerker
– hauptberufliche Energieberater
– Personen mit einem berufsqualifizierten Abschluss in der Fachrichtung: Physik, Architektur, Bauingenieurwesen, Maschinenbau oder Elektrotechnik

Erste Anlaufstelle sollten immer Energieberater sein. Dadurch lässt sich viel Zeit und Aufwand sparen. Rechtlich gesehen dürfen alle berechtigten Personen einen Ausweis erstellen. Jedoch fehlt es oft an Routine, die für die Anfertigung des Dokuments benötigt werden. Wie bereits erwähnt gibt es einen verbrauchsorientierten und einen bedarfsorientierten Ausweis. Bei beiden Arten gibt es kleine Unterschiede.

Antrag auf einen verbrauchsorientierten Ausweis
Wird ein Gebäude verkauft oder vermietet, wird meistens ein entsprechender Ausweis für Energie benötigt. Die Erstellung eines Verbraucherausweises kann bequem von zu Hause aus erstellt werden.

Ablauf:

1. Antrag bei einem offiziellen Aussteller für Energie
2. Übermittlung aller notwendigen Daten per E-Mail
3. Erstellung des verbrauchsorientierten Ausweises
4. Ausweis wird per Post an den Antragssteller verschickt

Antrag auf einen bedarfsorientierten Ausweis
Ein Energiebedarfsausweis wird bei Neubauten oder der Vermietung von schlecht gedämmten Altbauten benötigt. Im Gegensatz zur anderen Variante ist sie um einiges aufwendiger, jedoch werden präzisere Angaben über Qualität geliefert.

Ablauf:

1. Antrag bei einem offiziellen Aussteller für Energie
2. Vereinbarung eines Ortstermins
3. Anschließende Hausbegehung mit dem Aussteller des Ausweises
4. Berechnung des Energiebedarfs
5. Ausweis wird per Post an den Antragssteller verschickt

Kann der Ausweis auch selbst erstellt werden?
Die eigene Erstellung birgt ein hohes Risiko. Wer versucht einen eigenen Energie- beziehungsweise Bedarfsausweis zu erstellen, muss mit einem Bußgeld von 15.000 Euro rechnen. Zwar sind die offiziellen Vorlagen für jeden frei zugänglich im Internet aufgelistet, dennoch lassen sich die notwendigen Berechnungen nicht von Laien durchführen. Im Interesse von Privatpersonen oder Unternehmen sollte das Ziel immer die Ermittlung von passenden und korrekten Daten sein, die den energetischen Zustand so genau wie möglich wiedergeben. Ansonsten wird ein hohes Bußgeld fällig.